Das Ekelgefühl beim NSU-Schauprozess nimmt zu

http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2014/07/29/das-ekelgefuhl-beim-nsu-schauprozess-nimmt-zu/

Die Anwälte von Beate Zschäpe: Heer, Stahl und Sturm dürften ihre Mandantin ordentlich verladen, indem sie ihr anraten, nicht auszusagen. Zschäpe fürchtet sich wohl vor einem “Selbstmord”, und so schweigt sie weiter.

Um die Deutschen zu bereitwilligen Sklaven des FED-Finanzsystem im Rahmen von “Bankenrettungen” und “Freihandelszone” zu machen, ist es notwendig, ihnen vorzuenthalten, dass es eine Alternative gibt zum diesem “Wirtschaftssystem, das tötet”, [1] wie es Papst Franziskus anprangerte.

Würden die Menschen allerdings anfangen nachzudenken, dann müssten sie zwangsläufig auf das nationalsozialistische Wirtschaftsmodell stoßen. “Das Privateigentum blieb erhalten, der Gewinn wurde nicht abgeschafft, das Gewinnstreben vielmehr in den Dienst der Wirtschaft gestellt. … Die Wachstumsrate des realen Sozialprodukts lag bei knapp zehn Prozent pro Jahr. Das Defizit im Staatshaushalt war minimal und lag selbst 1938 in der Zeit massiver Kriegsvorbereitungen, gemessen am Sozialprodukt, niedriger als heute. [Zur Zeit der] Kriegswirtschaft … lag die Produktion 1944 trotz Bombenkrieg und Rohstoffmangel höher als 1939. Diese Zahlen, die im Rest der Welt keine Entsprechung hatten, sind so aufregend, daß ihre Gründe aufgedeckt werden sollten … Können wir auf Erfolgsrezepte nur deshalb verzichten, weil Adolf Hitler sie angewandt hat?” [2]

Damit ein solches Nachdenken über wirkliche Alternativen gegenüber der Ausraubung durch die Weltfinanz erst gar nicht entstehen kann, werden ständig neue Greuelgeschichten über das Hitler-Reich erfunden. “Das tötende Wirtschaftssystem” soll auf Wunsch von Frau Merkel “alternativlos” bleiben.Und damit das auch gesichert bleibt, finden Massenmorde statt, die Nazi-Phantom-Organisationen angelastet werden mit der Absicht, dem verdummten Massenmenschen zu suggerieren, wenn eine nationale Wirtschafts-Alternative an die Macht kommt, werden die Menschen in Deutschland willkürlich hingemordet.

Die sogenannten NSU-Morde, wo staatliche Stellen offenbar auf Vorrat mordeten, um bei Bedarf bluttriefende Lügen gegen politische Alternativen bereitzuhalten, sind so ein Projekt des Grauens.

Das “Nazi-Trio”, wie Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in den Systemmedien genannt werden, arbeitete für den sogenannten Verfassungsschutz. Sie glaubten allen Ernstes, für ihre lächerlichen Informationen über die nationale Szene wären sie so fürstlich bezahlt worden. Sie konnten sich teure Urlaube leisten, bezahlten mit 500-Euro-Scheinen. Aus den ihnen angedichteten Banküberfällen dürften diese Scheine wohl nicht gestammt haben, denn die wären registriert gewesen und hätten sofort zum Aufenthaltsort der drei geführt. Also handelte es sich um die Entlohnungen als sogenannte VS-Spitzel.

Als dann in Geheimumfragen festgestellt wurde, dass es einen starken Trend zur nationalen Besinnung bei einem großen Teil der jüngeren Generation gibt, wurden die Vorratsmorde der Geheimdienste einfach diesen drei Hanswursten angelastet und eine sogenannte “Nazi”-Geschichte dafür erfunden.

Obwohl zweifelsfrei feststeht, dass keiner der drei jemals an einem der NSU-Tatorte war, wohl aber die Geheimdienstler wie Andreas Temme, der sogar pünktlich an sechs Tatorten war, wird mit brutalster juristischer Härte versucht, eine Super-Lüge mittels Schauprozess zu verewigen. Vorbild sind die NS-Schauprozesse, die dazu dienen sollten, die Holo-Story zu verewigen.

Es steht fest, dass die Polizeibeamtin Michéle Kiesewetter von dem türkischen BND-Agenten Melvüt Kar erschossen wurde, wie es im DIA-Geheimdienstbericht (DIA ist der Geheimdienst des US-Militärs) dokumentiert wird. Selbst die Systemmedien glauben nicht mehr an die Version, die Beamtin sei von Böhnhardt und Mundlos ermordet worden, sondern sind von der Richtigkeit des DIA-Berichts überzeugt, zumal das BRD-System diesen Bericht niemals als falsch bezeichnet hat. Die FAZ schreibt: “Einen Beweis für die Anwesenheit der beiden Uwes am Tatort gibt es nicht. Wohl aber gibt es Zeugen, und die haben andere Männer beschrieben, insgesamt fünf oder sechs. Es wurden nach diesen Aussagen Phantombilder gefertigt, aber nie veröffentlicht. … außerdem war, wie es die Autoren des Buches für so viele Schauplätze dieses Buches recherchiert haben, eine rege Geheimdienstaktivität zu verzeichnen. Ist es immer so in dieser Republik, dass permanent V-Leute oder deren Betreuer, dass ausländische Dienste und ihre Zuträger durch die Straßen und über die Plätze flanieren?” [3]

Andreas Temme wurde vor Gericht überführt, im Mordfall Halit Yozgat 2006 am Tatort im Kasseler Internetcafé des Opfers gewesen zu sein. Seine Ausreden wurden von sämtlichen Polizei-Zeugen als Lügen widerlegt, ohne dass dies beim Richter ein Nachdenken ausgelöst hätte. Temme gab sich selbst ein Alibi von 40 Sekunden, und trotzdem soll er mit dem Mord an Halit Yozgat nichts zu tun haben. Aber die beiden posthum beschuldigten Böhnhardt und Mundlos, die gemäß DNA-Spurenprüfung definitiv nicht am Tatort waren, hätten zweifelsfrei den jungen Türken ermordet. Außerdem befanden sich die Schmauchspuren der Tatwaffe auf Temmes Kleidung. “Für die Polizei zählte der Sportschütze T. früh zu den Verdächtigen … an einem seiner Mäntel fanden sich Schmauchspuren der Tatwaffe.” [4] Wie gesagt, den Richter beeindruckten diese Tatbeweise nicht im Geringsten.

Anfang Juli 2014 sagte der sogenannte Rechtsextremist Thomas G. vor dem Münchener Oberlandesgericht im NSU-Prozess als Zeuge aus. In ungewohnter Deutlichkeit tat Thomas G., der als einer der führenden “Neonazis” Thüringens gehandelt wird, kund, was er vom Prozess und von “diesem System” allgemein hält. Er sagte: “Prozesse wie dieser hier bringen den Leuten näher, dass wir ein seltsames Justizsystem haben. Das Land steht vor einem Volkstod, da Ausländer ungebremst zuwandern und durch die höhere Geburtenrate die Deutschen verdrängen. … Unser Ziel war es, den Volkstod aufzuhalten. Darunter ist die Rückführung von Ausländern in angestammte Heimatländer zu verstehen. Es ging aber nur um Propaganda, die ins Volk getragen werden sollte, nicht um Mord. Meine Einschätzung ist, dass die Leute, die hier sitzen, nichts mit der Sache zu tun haben.” [5]

Selbst hartgesottene BRDler fangen aber mittlerweile an, das System zu verdächtigen, die NSU-Morde organisiert zu haben: “Vor dem Gerichtsgebäude in München forderte eine Gruppe von 50 Demonstranten die lückenlose Aufklärung der Mordserie. Eine Kernfrage sei nach wie vor unbeantwortet, sagte der Liedermacher Konstantin Wecker: ‘Inwieweit waren Staat und Geheimdienste involviert’?” [6]

Wenn die Systemmedien folgende Fragen aufwerfen, dann weiß man, dass die NSU-Morde eiskalte Taten von Systembediensteten waren: “Ist es denkbar, dass in Kassel ein Verfassungsschützer den Mord in dem gerade von ihm besuchten Internetcafé überhört, übersieht und selbst die Leiche nicht entdeckt? Kann es sein, dass eine sogenannte Pumpgun, also eine Schrotflinte, die vor dem Schuss durchgeladen werden muss und zum Suizid per Mundhöhlenschuss benutzt wird, auch nach dem Tod des Schützen noch mal von allein durchlädt und schießt? Denn es fanden sich zwei Schrotpatronen neben der Leiche. Kann es sein, dass das Mobiltelefon von Beate Zschäpe aus einem unschuldigen Grund achtzehnmal aus dem sächsischen Innenministerium angerufen wurde, als der Selbstmord der beiden Uwes öffentlich wurde?” [7]

Und mit allen Mitteln wird der Mord an den posthum beschuldigen Männern Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos vertuscht. Bereits 2011 war bekannt, dass eine dritte Person aus dem Wohnmobil der beiden Beschuldigten flüchtete. Die Augenzeugen dafür dürfen im NSU-Prozess nicht gehört werden: “Die Bild-Zeitung berichtet, dass Zeugen einen dritten Mann gesehen haben wollen, der aus dem Reisemobil geflüchtet sei, in dem Mundlos und Böhnhardt tot aufgefunden wurden. Angeblich habe ein Nachbar berichtet, eine Person sei aus dem Führerhaus geklettert.” [8]

Einer dieser Vertreter, der Leiter der damals zuständigen Polizeidirektion Gotha, Michael Menzel, hatte auch gegenüber dem Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss fälschlicherweise von Rußspuren in der Lunge von Mundlos berichtet. Die Befragung des Polizisten durch den NSU-Ausschuss Ende März 2014 brachte weitere Merkwürdigkeiten ans Tageslicht. Als erste Amtshandlung nach Eintreffen am Tatort beschlagnahmte Menzel die Speicherkarte der Kamera eines Feuerwehrmannes, “der zu Dokumentationszwecken Aufnahmen im Inneren des Wohnmobils gemacht und damit die ersten Tatortfotos erstellt” hatte. [9] Warum die Aufnahmen bis heute verschwunden sind und nicht in den Ermittlungsakten auftauchen, konnte sich der Beamte nicht erklären. Ebenso erklärungsbedürftig war seine Entscheidung, die Spurensicherung nicht an Ort und Stelle durchzuführen. Beim Abtransport des Wohnmobils über eine geneigte Rampe geriet das Fahrzeug so sehr in Schräglage, “dass es im Innern zu einer völligen Zerstörung der ursprünglichen Spurenlage gekommen sein dürfte”, wie die Berliner Zeitung weiter berichtete. Ihr sei kein weiterer Fall bekannt, kommentierte die Ausschuss-Vorsitzende Marx, bei dem “sozusagen ein kompletter Tatort abgeräumt und auf einen Tieflader verladen wird, bevor eine Spurensicherung nicht abgeschlossen ist”.

Die beschuldigte Beate Zschäpe, die niemals an irgendeinem Tatort war, die noch nicht einmal im Entferntesten an Banküberfällen oder Mordaktionen planungsmäßig beteiligt war, wurde offenbar von ihren Anwälten dazu verdonnert, kein Wort zu sagen. Damit soll sichergestellt werden, dass sie sich in den Augen der Bevölkerung “schuldig” verhält, denn wer nichts sagt, hat etwas zu verbergen, so die alte Volksweisheit. Selbstverständlich sind die drei Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm Systemleute und nicht auf der Seite ihrer falsch beschuldigten Mandantin.

Zschäpe könnte den ganzen Prozess platzen lassen, würde sie aussagen, aber davor hat man ihr wohl “überzeugend” abgeraten, indem man ihr des Öfteren, wie durchgesickert ist, die “Selbstmorde” der damals in Stammheim inhaftierten RAF-Beschuldigten ausmalte. Als Zschäpe dennoch versuchte auszubrechen, indem sie ihre drei Systemanwälte am 16. Juli 2014 entlassen und eine Aussage angedeutet hatte, brach hinter den Gerichtskulissen helle Panik aus. Zschäpe soll anschließend in der Zelle von BRD-Agenten aufgesucht und mit dem Stichwort “Stammheim” davon überzeugt worden sein, doch “nicht aussagen zu wollen”. Damit hatte sie gleichzeitig eine stichhaltige Begründung verspielt, ihre Pflichtverteidiger entlassen zu können. Das Lügenschauspiel geht also weiter.

Ob Beate Zschäpe den Prozess oder den anschließenden Gefängnisaufenthalt überleben wird, bleibt dennoch fraglich. Sie ist für das System zum Risiko-Faktor geworden, da sie zeigte, bereit zu sein, auszusagen. Ihr Wissen, ihre Aussage könnte sogar die BRD zu Fall bringen.
1) stern Nr. 22/22.05.2014, S. 68
2) WirtschaftsWoche, Nr. 29/1991, S.110
3) FAZ, 17.06.2014, S. 9
4) Focus 28/09.07.2012, S. 47
5) Welt.de, 10.07.2014
6) Welt.de, 06.05.2014
7) FAZ, 17.06.2014, S. 9
8) Die Welt, 15.11.2011, S. 5
9) berliner-zeitung.de, 31.03.2014

http://globalfire.tv/nj/14de/verfolgungen/08nja_das_ekelgefuehl_beim_nsu_prozess_nimmt_zu.htm

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…..danke an Freilicht.

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Gruß an NSUler

Der Honigmann

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Veröffentlicht in Aufklärung, Behörden, BKA, CFR, City of London, Deutschland, EU, Geschichtsklitterung, GG, Illuminaten, Intrigen, Justizskandale, Lobbyisten, Medienmanipulation, Mord, Neue WeltOrdnung (NWO), Politik, Vfs | Getaggt mit Bombenkrieg, Kriegswirtschaft, NSU-Prozess, Rohstoffmangel, Wirtschaftssystem

Es gab niemals Brandruß in der Lunge von Uwe Mundlos

NSU-Ermittlungen
Es gab niemals Brandruß in der Lunge von Uwe Mundlos

Die höchsten Repräsentanten der Sicherheitsbehörden in der BRD informierten den Bundestag offenkundig falsch; bei diesen Repräsentanten handelt sich um Generalbundesanwalt Harald Range und den Chef des Bundeskriminalamtes (BKA) Jörg Ziercke. Beide stellten es dem Innenausschuss des Bundestages am 21.11.2011 so dar, dass in Uwe Mundlos Lunge Brandruß gewesen wäre. Diese Darstellung war aber nicht nur sachlich unrichtig sondern ist auch offenbar wider besseres Wissen getroffen worden, was im Folgenden belegt werden soll.

Die nationalkonservative Wochenzeitung “Junge Freiheit” fragte nach dem Auffliegen dieser Tatsachen Anfang April 2014 bei den Behörden nach. Die Bundesanwaltschaft und das BKA verteidigten ihre Chefs damit, dass den beiden zum fraglichen Zeitpunkt nur “vorläufige” Obduktionsergebnisse des Landeskriminalamts Thüringen vorgelegen hätten.

“Der BKA-Präsident habe sich damals auf den LKA-Bericht bezogen, in den vorläufige Obduktionsergebnisse eingeflossen seien. Der abschließende Obduktionsbericht habe dem BKA zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorgelegen.” (friedensblick)

Tatsächlich sind die Leichen von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bereits am 18.11. 2011 durch die Gerichtsmedizin freigegeben worden (focus).

Der Journalist Andreas Förster streute daraufhin Mitte Mai 2014 öffentlich Gerüchte, es gäbe zwei Obduktionsberichte, einen mit und einen ohne Brandruß (Quelle).

Ende Mai 2014 sagte der Sachverständige Dr. Reinhard Heiderstädt im Münchner NSU-Prozess aus und räumte mit diesen Legenden auf.

Heiderstädts Aussage wurde von Mitarbeitern des antifaschistischen Vereins “Apabiz” protokolliert und auf der Internetseite “NSU-watch” veröffentlicht. Aus dem Protokoll der Aussage geht klar hervor, dass die Obduktionen am 05.11. keine Hinweise auf Einatmung von Brandruß ergaben.

Es lässt sich daher mit sachlicher Berechtigung feststellen, dass Range und Ziercke am 21.11.2011 den Bundestagsausschuss belogen haben.

Uwe Böhnhardt

“Götzl fragt, was die Todesursache sei, ob es eine zentrale Lähmung gewesen sei. Heiderstädt bejaht und sagt, es habe sich um eine Kopfdurchschussverletzung mit Handlungsunfähigkeit und sofortigem Tod gehandelt. (…) Götzl sagt, Heiderstädt habe von Handlungsunfähigkeit gesprochen und fragt, ob noch Einatmung möglich sei in dieser Situation und es irgendwelche Befunde im Blick auf Einatmung gebe. Sie hätten keine Spuren von Rauchgaseinatmung und keine Rußbestandteile in den Atemwegen gefunden, so Heiderstädt, so dass sie keinen Hinweis hätten, dass da noch eingeatmet wurde. Götzl fragt, ob es denn noch möglich wäre. Heiderstädt verneint das, dann hätte Böhnhardt vor dem Tode einatmen müssen. Götzl sagt, es gehe ihm um die Funktionsmöglichkeiten bei zentraler Lähmung. Heiderstädt sagt, es gebe keine Atmung mehr.”

Uwe Mundlos

Auch hier hätten sie keine Rauchgas- oder Rußeinatmung. (…) Heiderstädt sagt, es habe auch nach den chemisch-toxikologischen Untersuchungen keinen Beleg für eine Rauchgaseinatmung gegeben, es sei kein CO {im Blut, Anm. G.L.} gefunden worden, damit gebe es keinen Beleg für eine Rauchgasvergiftung. Auf Frage sagt er, Todesursache sei ein Kopfdurchschuss mit völliger Zerstörung des Gehirns, sofortigem Tod und Handlungsunfähigkeit gewesen. (…)

NK-Vertreter RA Hoffmann fragt, ob Heiderstädt persönlich Erfahrungen mit der Untersuchung von Ruß in der Lunge und Untersuchungen auf Rauchvergiftungen habe, was Heiderstädt bejaht, Brandleichen seien bei ihnen nicht selten. Hoffmann sagt, er versuche das mit seinem laienhaften Wissen so genau wie möglich zu formulieren, und fragt, ab welcher Intensität von Rauch in einem Raum man denn überhaupt Rückstände finden würde, ob man das schon finde, wenn jemand neben einem Brand gestanden hat oder er sehr stark Ruß ausgesetzt gewesen sein müsse beim Einatmen. Heiderstädt sagt, es müsse Ruß in der Atemluft vorhanden sein, der komme in die Atemwege und bleibe zumindest in diesem Zeitraum liegen. Nun könne ja Rauchgas ohne Ruß vorhanden sein. Den Ruß würde man erkennen, so Heiderstädt, und wiederfinden. Aber Ruß sei nicht gefunden worden.

Das CO, der wichtigste Bestandteil des Rauchgases, könne eingeatmet werden, und solange Leben da ist, auch wieder abgeatmet werden. Er könne, so Heiderstädt, nicht ausschließen, dass Rauchgas und CO eingeatmet und wieder abgeatmet wurde. Erst zum Zeitpunkt des Todes würde die Konzentration dann so bleiben. Das schließe eine kurzfristige CO-Einatmung nicht aus.” (nsu-watch)

Die Sachlage bezüglich der fraglichen Obduktionsergebnisse und der Aussagen der leitenden Beamten der Sicherheitsbehörden am 21.11.2011 vor dem Innenausschuss des Deutschen Bundestages stellt sich also eindeutig dar.

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