Bundesverfassungsgericht kippt Erbschaftsteuer

Das Erwachen der Valkyrjar

Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Erbschaftsteuerrecht für Firmen für teils verfassungswidrig. Vor allem für die rund drei Millionen Familienunternehmen ist die Entscheidung von Bedeutung.

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Die Steuerbefreiungen beim Vererben von Betrieben sind weitgehend verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muss mehrere Ausnahmeregelungen bis zum 30. Juni 2016 abschaffen, bis dahin sind die Vorschriften weiter anwendbar, wie das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe verkündete.

Auch künftig dürfen der Entscheidung zufolge kleinere und mittlere Familienunternehmen bei der Erbschaftssteuer vollständig entlastet werden,um ihre Existenz und Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Es sei aber unzulässig, auch Großunternehmen weiter ohne konkrete Bedürfnisprüfung von der Erbschaftssteuer zu verschonen, heißt es im Urteil.Von den geforderten Neuregelungen werden demnach rund drei Millionen Familienunternehmen in Deutschland betroffen sein.

Dem Gericht zufolge verstößt die umfassende Steuerbefreiung beim Vererben von Betriebsvermögen gegen das Grundrecht der sogenannten steuerlichen Belastungsgleichheit, weil 85 bis 100 Prozent der Betriebsvermögen…

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