Am 28.11.2014 sollte eine Berufungsverhandlung beim Landgericht Karlsruhe zum Strafverfahren wegen Missbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen stattfinden.
So kamen sehr viele Zuschauer als Prozessbeobachter zu einem Saal, der nur 36 Personen fasste.
Obwohl der Richter angesichts des öffentlichen Interesses geschwind in einen größeren Saal hätte wechseln können, lehnte er dies ab.
Mehr als 20 Menschen blieben so draußen vor der Tür. Immerhin wurde ihnen dadurch eine Ganzkörpervisitation und die Notierung ihrer Personalien erspart.
„Sind wir hier 1988 in der DDR?“, fragten sich manche. Sämtliche Besucher kamen sich vor wie bei einem Prozess, in dem es um schlimmste Gewaltverbrechen gehen würde.
Die Vollbewaffnung der sechs kontrollierenden Polizisten (also sechs Amtsanmaßer) rundete das Bild der Szene ab.
Der Richter eröffnete die Verhandlung, wurde aber sofort in seinem Redeeifer gestoppt.
Zuerst lehnte Herr S. den Pflichtverteidiger ab, mit dem er sich nicht einmal eine Minute lang vorher verständigen konnte und der anscheinend…
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