| 02.11.2014 |
| Die öffentlich-rechtlichen Anstalten greifen jetzt zu einer neuen Einschüchterungsmasche: Wer noch abtrünnig ist oder normalen Widerspruch gegen den Rundfunktbeitrag eingelegt hat, bekommt jetzt einen Festsetzungsbescheid. Was tun, wenn der Zwangsbescheid ins Haus flattert? Neue Einschüchterungsmasche des „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Nach dem die Nachfolgeorganisation der GEZ-Krake schon mit Wohnungszwangsöffnungen und Erzwingungshaft drohte, ja selbst vor der Pfändung der Mietkaution und Rente keinen Halt machen will, droht jetzt der Festsetzungsbescheid. Davon sollte man sich aber nicht einschüchtern lassen. In den Festsetzungsbescheiden steht Folgendes:
Ob die ARD-ZDF Zwangsgebühreneintreiber bei dieser Einschüchterungsmethode tatsächlich das Recht auf ihrer Seite haben, bleibt fraglich. Was also tun, wenn einem ein solches Drohschreiben ins Haus flattert? Michael Nickles von www.nickles.de hat einen solchen Festsetzungsbescheid erhalten. Hier sein Bericht: Abseits vom Dauerbrenner „Datumbeschiss“ probiert es der ARD/ZDF „Service“ seit September… |
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