Der Verein Verkehrsopferhilfe

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Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V.

Viele Menschen wissen womöglich gar nicht, dass ein Verein für Verkehrsopferhilfe existiert: http://www.verkehrsopferhilfe.de/entschaedigungsfonds.html

Dieser wurde im Jahre 1963 von allen Autohaftpflichtversicherern, die dem früheren HUK-Verband angehörten, gegründet.

Mit Wirkung vom 01.01.1966 wurde ihm die Stellung des gesetzlichen Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen und seit dem 01.01.2003 die Stellung der Entschädigungsstelle, jeweils mit seiner Zustimmung zugewiesen.

Garantiefonds (Entschädigungsfonds)

Der Garantiefonds ist eingerichtet worden, um letzte Lücken zu schließen und um die Verkehrsopfer vor Härten zu bewahren, gegen die sie sich am wenigsten schützen können.

Er reguliert u.a. Schäden, die durch den Gebrauch eines nicht zu ermittelnden bzw. nicht versicherten Kraftfahrzeuges entstanden sind oder mit einem Kraftfahrzeug vorsätzlich und rechtswidrig herbeigeführt wurden.

Ferner ist er zuständig im Falle einer Insolvenz eines in Deutschland tätigen Autohaftpflichtversicherers.

Die gesamten Schadenaufwendungen werden allein von den Autohaftpflichtversicherern getragen.

Jeder kann sich an den Verein wenden; man muss kein Mitglied sein. Aus der Zweckbestimmung des Garantiefonds folgt…

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