Seit mehr als 6 Monaten fällt sehr vielen ALG I und ALG II Leistungsberechtigten auf, dass ihre Schreiben, Anträge und sonstige Unterlagen an sogenannte Arbeitsagenturen und sogenannte Jobcenter auf „wundersame Weise“ verloren gehen.
Zu Jahresanfang war es noch kein Problem, etwaige Unterlagen persönlich an der Info-Theke abzugeben und eine Empfangsbestätigung zu bekommen.
Was vorher problemlos ging, geht jetzt angeblich nicht mehr, obwohl das sehr wohl gehen würde, wenn man denn wollte. Offenbar will man an den entsprechenden Stellen aber nicht.
Es wird darauf verwiesen, die Unterlagen in den Briefkasten einzuwerfen. Dummerweise spuckt ein Briefkasten leider keine Empfangsbestätigung aus, was dazu führt, dass man keinen Nachweis über die Abgabe etwaiger Unterlagen hat.
Das kann später dazu führen, dass man Abzüge (sogenannte „Sanktionen“) erleidet oder Zahlungen sogar ganz eingestellt werden. „Leistungseinstellung wegen fehlender Mitwirkung“ heißt es dann.
Bereits aus den allgemeinen Verwaltungsgrundsätzen ergibt sich, dass eine Vorsprache auf Verlangen schriftlich zu dokumentieren…
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