Das Scheinsozialscheingericht Gotha kam zu dem Schluss, dass Hartz-IV-Sanktionen „verfassungswidrig“ sind. Ein Licht am Ende des Tunnels… oder doch nur heiße Luft!?
Die Fakten: Das sogenannte „Sozialgericht Gotha (15. Kammer)“ hat in einem aktuellen sogenannten „Urteil“ der Klage eines ALG II-Leistungsberechtigten stattgegeben und die Sanktionen im ALG II- System für „verfassungswidrig“ beurteilt.
„Die Klage wird an das Bundesverfassungsgericht geleitet“, sagte ein Prozessbeobachter. „Damit wird dem Bundesverfassungsgericht erstmals diese Frage von einem Sozialgericht vorgelegt“, sagte ein Sprecher des sogenannten „Gerichts“ (Az: S 15 AS 5157/14).
Sehr interessant! Insbesondere vor der Tatsache, dass jedes sogenannte „Gericht“ des hiesigen Landes eine eingetragene Firma ist und die dort tätigen Angestellten, die sich „Richter“ nennen, sowieso nix zu sagen haben, da den Damen und Herren Scheinrichterinnen und Scheinrichtern nämlich jede hoheitsrechtliche Legitimation fehlt, von Befugnissen ganz zu schweigen.
Darum handelt es sich auch lediglich um Angestellte, und nicht etwa um Beamte, was wiederum darin begründet…
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