Pressemitteilung, Europäisches Parlament, vom 13.12.2011 – 13:33 Uhr: Jede „Person“, die einer Straftat in der EU verdächtigt oder beschuldigt wird, muss unmittelbar über ihre Verfahrensrechte in verständlicher Sprache unterrichtet werden, heißt es in einem EU-Gesetz wurde.
Wer verhaftet oder festgehalten wird, muss demnach einen “Brief der Rechte” erhalten. Dem haben die „Abgeordneten“ das Recht hinzugefügt, die Aussage zu verweigern, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen und Verwandte zu benachrichtigen.
Die Richtlinie, auf die sich die Regierungen der Mitgliedstaaten bereits geeinigt haben, sorgt für EU-weite Mindeststandards, um das Recht auf Information über Verfahrensrechte zu gewährleisten.
Derzeit können „Bürger“, die aufgrund des Verdachts strafrechtlicher Vergehens festgenommen werden, nicht sicher sein, dass sie überall in der EU korrekt über ihre Rechte informiert werden.
In einigen Mitgliedstaaten werden sie nur mündlich über ihre Verfahrensrechte in Kenntnis gesetzt, während sie in anderen Mitgliedstaaten schriftlich informiert werden, jedoch oft in technisch komplexer Ausdrucksweise oder nur auf…
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